BKA-Gesetz
Der Entwurf in Kurzfassung:
(Ausführlicher Bericht bei der Zeit, Vorabentwurf zum Download beim CCC)
- Das BKA soll nicht mehr nur seine bisherigen Aufgaben als Polizei (also in der Verbrechensverfolgung) wahrnehmen, sondern gleichzeitig auch, wie ein Geheimdienst, in der Gefahrenabwehr tätig werden. Faktisch wird es dadurch zu einer
neuen GestaAnti-Terror-Einheit. - Das Einflußgebiet des BKA soll in die bisherigen Sphären der Länderbehörden hinein ausgeweitet werden.
- V-Leute, bislang Instrument der Geheimdienste, dürfen auch vom BKA eingesetzt werden (bereits geschehen - und schiefgegangen - im Fall der NPD).
- Bei "Gefahr im Verzug" sollen Eingriffe wie Abhören, Onlineüberwachung und Rasterfahndung bis zu drei Tage lang unmittelbar und ohne richterliche Anordnung erlaubt werden.
- Überwachten soll die bislang gesetzlich vorgeschriebene Information über die erfolgte Überwachung vorenthalten werden, falls "das Leben einer Person, bedeutendes Hab und Gut oder der Staat durch die Benachrichtigung gefährdet sind".
- Auch Unternehmen sollen gezwungen werden, im Rahmen ihrer Rasterfahndung ihre sämtlichen Daten und Informationen offenzulegen. Ausgenommen bleiben ausschließlich der Verfassungsschutz, der BND und der militärische Abschirmdienst.
- Der Privatbereich ist nicht mehr geschützt. Tonbandmitschnitte, bislang nur auf Anordnung möglich, sollen automatisch erfolgen, erst über ihre mögliche Verwertung entscheidet im Nachhinein ein Richter.
(Ausführlicher Bericht bei der Zeit, Vorabentwurf zum Download beim CCC)
Karan - 14. September, 14:01
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MMarheinecke - 15. September, 11:06
Das angstbestimmte Weltbild dahinter
(wobei Schäuble wahr nicht der Einzige ist, der so denkt:
Angst vor dem virtuellen Raum.
Angst vor dem virtuellen Raum.
(...) Die technischen Probleme der Sicherheitsbehörden sind in Schäubles Augen aber nur die eine Seite des Problems. Dazu kommt eine „tiefer gehende gesellschaftspolitische Implikation“, und die hat mit der Virtualität als solcher zu tun. Mit der Möglichkeit, ein „second life“ zu führen, herausgelöst aus der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Wertgefüge. Diese Möglichkeit scheint dem gläubigen Konservativen Schäuble zutiefst unheimlich zu sein. So sehr, dass er die Instrumente der wehrhaften Demokratie dagegen in Stellung bringen möchte. (...)
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