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19
Jan
2006

Hans Söllner

Aus dem Newsticker des Bayerischen Rundfunks:

"12:00 Uhr: Liedermacher Söllner zu Geldstrafe verurteilt

München: Der Musiker und Liedermacher Hans Söllner ist wegen Beleidigung von Innenminister Beckstein zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht München sagte zur Begründung, der oberbayerische Künstler habe Beckstein in einem Liedtext mit Adolf Hitler und Heinrich Himmler verglichen. Dies sei derart herabsetzend, dass die Freiheit der Kunst in diesem Fall in den Hintergrund treten müsse."

Hier ist ein Artikel der Süddeutschen Zeitung, der einige Hintergrundinformationen zusammenfaßt, inclusive Zitat des umstrittenen Liedtexts.

Die Freiheit der Kunst soll also "in den Hintergrund" treten... das, was daraufhin "im Vordergrund" steht, läßt mich schaudern. Und bestätigt, wovor Söllner warnt.

Also: Augen auf. Ohren auf. Mund auf.

Trackback URL:
https://karan.twoday.net/stories/1436808/modTrackback

MMarheinecke - 19. Januar, 18:35

Söllner hat leider so recht

Ich bin zwar im bayrischen nicht so schrecklich bewandert, aber den Eindruck, dass Söllner Beckstein mit Hitler und Himmler gleichgesetzt hätte, hatte ich nicht. Und nur das würde ich als Beleidigung werten.
Der Vergleich ist sicher drastisch zugspitzt, garantiert nicht schmeichelhaft und wahrscheinlich übertrieben. Allerdings würde ich mir an Herrn Becksteins Stelle mal ein paar Gedanken machen, was einen Texter auf solche Vergleiche bringt. Denn die Tatsachenbehauptung, Güther Beckstein hätte "Millionen aufgehetz", ist plausibel und belegbar!

Aber extrem autoritäre Charaktere wie Herr Beckstein neigen nun mal dazu, Kritik grundsätzlich als persönliche Beleidigung aufzufassen, immer recht zu haben - und Freiheit als Zumutung zu empfinden.

eibensang - 19. Januar, 20:38

Im Westen nichts Neues :-)

...zu vermelden: die selbstgefälligen Landesherren Bayerns wußten schon oft durch latex-artiges Demokratieverständnis aufzufallen – und gerade ein Backstein schmeißt sich immer gern durchs populistische Fenster, um insbesondere kritischen Künstlern und Kulturszenen Bruch und Scherben zu bescheren. (Wovon nicht nur Prominente wie Söllner ein Liedchen singen können.)

Der juristische Eiertanz um Einzelaussagen in Liedtexten – als bedürften solche gerichtsfähiger "Beweise", wie schleichender Demokratieabbau "von oben" und Polit-Bücklinge vor Raffgierlobbies dem Baseballschläger "auf der Straße" das Gefühl vermitteln, "im Recht" zu sein mit tumbem Haß – läßt allerdings den Verdacht aufkommen, daß die Befürchtungen des Liedermachers trotz dessen typischer Lyrikdeftigkeit nicht komplett aus der Luft gegriffen sind... Söllner hat indes keine Personen beleidigt, sondern bedrohliche Zustände umrissen.

Aber derart überreizt zu reagieren drauf, hat in Bayern ja ungemütliche Tradition: dort wollte man ja einst das Grundgesetz nicht haben. Mußte es aber zähneknirschend annehmen. Es knirscht heute noch – immer wieder.

Also laßt den Söllner nicht allein, sondern zeigt Rückgrat und steht auf. Der Mensch ist nicht zum Bückling geboren. Daran werden sich auch die gewöhnen müssen, die notlos zu staatlichen Machtmitteln greifen, weil sie keine Argumente haben.

Londo - 22. Januar, 06:17

Da kann ich mich nur..

...meinen Vorrednern anschließen und den Kopf schütteln. Wie Duke richtig schrieb: ein direkter Vergleich zwischen HImmler und Beckstein liegt nicht vor, Söllner hat also keine Personen beleidigt. Und speziell die bayerische Justiz fällt immer wieder Urteile, die einem vorkommen, als sei die Monarchie in Bayern noch nicht abgeschafft. Und zur Zeit der Monarchie gab es noch keine Freiheit der Kunst in Bayern.

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