Telemediengesetz
Jetzt haben wir den Salat.
Auch die Musikindustrie darf sich bei sensiblen Daten bedienen:
"Neu ist auch, dass nicht nur der Staat Zugriff auf IP-Adressen, Such- oder Kaufverhalten im Netz verlangen kann. Das Gesetz ist hier so schwammig formuliert, dass prinzipiell auch Firmen oder Privatpersonen die Nutzerdaten anfordern können, sofern es "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist". Dafür reicht schon der einfache Verdacht aus. Plattenfirmen und Studios erhalten auf Kosten des Datenschutzes ein schlagkräftiges Instrument im Kampf gegen Raubkopierer."
(Siehe Tagesschau.)
Auch die Musikindustrie darf sich bei sensiblen Daten bedienen:
"Neu ist auch, dass nicht nur der Staat Zugriff auf IP-Adressen, Such- oder Kaufverhalten im Netz verlangen kann. Das Gesetz ist hier so schwammig formuliert, dass prinzipiell auch Firmen oder Privatpersonen die Nutzerdaten anfordern können, sofern es "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist". Dafür reicht schon der einfache Verdacht aus. Plattenfirmen und Studios erhalten auf Kosten des Datenschutzes ein schlagkräftiges Instrument im Kampf gegen Raubkopierer."
(Siehe Tagesschau.)
Karan - 22. Januar, 11:39
3 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks