Grundgesetzverweigerung?
Mich würde allmählich mal interessieren, was aus meiner Grundgesetz-Bestellung geworden ist. In dem Zusammenhang ist zu ergänzen, daß ja auch schon meine erste Bestellung vom Bundestag nie ausgeliefert wurde und ich schließlich von der Bundeszentrale für politische Bildung ohne Probleme meine Grundgesetze bekam. Es darf gemutmaßt werden...
Keine Mutmaßung hingegen ist jedoch die Reaktion des Büros von Verteidigungsminister Jung auf die Grundgesetz-Zusendung eines Bürgers: dieser bekam das Heft von Eric Schnell, dem persönlichen Referenten des Ministers, postwendend zurück, mit der Bemerkung, Jung benötige es nicht, weil er es "beherrsche". Außerdem wurde die Beschäftigung mit GG Art. 35 und 87 a empfohlen.
Jung scheint tatsächlich zu glauben, das GG zu beherrschen und sich folglich auch einfach drüber wegsetzen zu zu können, da er ein Verfassungsgerichtsurteil mal eben so locker ignoriert...
Aber nein! Das tut er ja gar nicht! Er beruft sich bei möglichen Abschüssen entführter Passagiermaschinen auf übergesetzlichen Notstand!
Eine Gewissensentscheidung, und darum geht es ja in einem solchen hoffentlich stets hypothetischen Fall, kann jedoch niemals in irgendeiner Weise vorweggenommen oder vorangekündigt werden, sondern ist gebunden an die Zeit und Situation, in der dieser Fall eintritt.
Ich rate dringend zur Lektüre von GG Artikel 1.
Was ich mich ganz allgemein und grundsätzlich und ohne jemand Bestimmten im Visier zu haben schon seit einiger Zeit frage: wie können eigentlich gewissenlose Menschen "Gewissensentscheidungen" treffen...
Keine Mutmaßung hingegen ist jedoch die Reaktion des Büros von Verteidigungsminister Jung auf die Grundgesetz-Zusendung eines Bürgers: dieser bekam das Heft von Eric Schnell, dem persönlichen Referenten des Ministers, postwendend zurück, mit der Bemerkung, Jung benötige es nicht, weil er es "beherrsche". Außerdem wurde die Beschäftigung mit GG Art. 35 und 87 a empfohlen.
Jung scheint tatsächlich zu glauben, das GG zu beherrschen und sich folglich auch einfach drüber wegsetzen zu zu können, da er ein Verfassungsgerichtsurteil mal eben so locker ignoriert...
Aber nein! Das tut er ja gar nicht! Er beruft sich bei möglichen Abschüssen entführter Passagiermaschinen auf übergesetzlichen Notstand!
Eine Gewissensentscheidung, und darum geht es ja in einem solchen hoffentlich stets hypothetischen Fall, kann jedoch niemals in irgendeiner Weise vorweggenommen oder vorangekündigt werden, sondern ist gebunden an die Zeit und Situation, in der dieser Fall eintritt.
Ich rate dringend zur Lektüre von GG Artikel 1.
Was ich mich ganz allgemein und grundsätzlich und ohne jemand Bestimmten im Visier zu haben schon seit einiger Zeit frage: wie können eigentlich gewissenlose Menschen "Gewissensentscheidungen" treffen...
Karan - 4. Oktober, 07:48
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